Titelbild
 

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Erstattet die gesetzliche Krankenversicherung auch rezeptfreie Medikamente?

In bestimmten Ausnahmefällen sowie bei Kindern unter 12 Jahren werden die meisten rezeptfreien Medikamente übernommen (Kassenrezept). Einige Krankenkassen erstatten auch bei Erwachsenen pflanzliche und homöopathische Medikamente (Grünes Rezept).

Werden Fahrtkosten für ambulante Behandlungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?

In folgenden Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten: Fahrten zur Strahlen- oder Chemotherapie, Dialyse, bei Patienten mit Pflegestufe II oder III, bei Schwerbehinderten (Merkmal aG, Bl oder H). Vergleichbare Indikationen nach individueller Entscheidung der Krankenkasse. Bitte beachten Sie, dass für jede Fahrt ein Eigenanteil von 10% anfällt (mindestens 5€, höchstens 10€).

Wer gilt als schwerwiegend chronisch krank?

Zur Bescheinigung (Formular erhältlich bei der Krankenkasse) einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung müssen folgenden Punkte erfüllt sein: Pflegestufe II oder III oder GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 60% oder es ist eine dauerhafte ärztliche Therapie erforderlich, ohne die die Erkrankung dtl. verschlimmert oder die Lebenqualität stark eingeschränkt wäre. Weiterhin muss der Patient seit mindestens einem Jahr wegen dieser Erkrankung regelmäßig (d.h. jedes Quartal) behandelt worden sein.

Was sind Hausarztverträge?

Vereinbarungen zwischen Patient, Krankenkasse und Hausarzt / Hausärztin. Dabei verpflichtet sich der Arzt z.B. zu einer umfassenden hausärztlichen Versorgung, gewährleistet einen hohen Stand der Weiterbildung und nimmt koordinierende Funktionen für den Patienten im Gesundheitswesen wahr (Lotsenfunktion). Der Patient verpflichtet sich, nach Möglichkeit zuerst den Hausarzt aufzusuchen und den Facharzt nur mit Überweisung zu konsultieren. Damit werden unnötige Untersuchungen vermieden und der Hausarzt wird per Arztbrief über die Befunde informiert. So behält der Hausarzt den Überblick über die Befunde des Patienten und kann diesen wiederum kompetent zur weiteren Diagnostik und Therapie beraten.

Werden Patientendaten an Marktforschungsunternehmen weitergegeben?

Aus unserer Praxis werden keine Patientendaten (z.B. Kranken- oder Rezeptdaten) an Marktforschungsunternehmen o.ä. weitergegeben!

 

 

Ärztehaus 1 am Marien-Hospital
Gottfried-Disse-Str. 48
53879 Euskirchen
Tel.: 02251-782217

Kontakt & Anfragen
Terminanfrage
Rezepte
Kontakt

Sprechstunde
Mo, Di, Mi, Do, Fr 8.00 - 12.00
Mo, Do 16.00 - 18.30
sowie nach Vereinbarung

Telefonsprechstunde
Di, Fr 13.00 - 14.00

QR Code

 
Impressum | Datenschutzerklärung Letzte Aktualisierung: 19.03.2023
Design by Tobias Hestermann